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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Beitragsfreistellung?

Beitragsfreistellung: Was passiert, wenn du die Prämienzahlung pausierst, aber den Versicherungsschutz behältst? Erfahre alles über Mechanik und Rechtsgrundlagen.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein Abo für deine Lieblingszeitschrift und kannst gerade nicht zahlen. Statt das Abo zu kündigen, vereinbarst du mit dem Verlag, dass du eine Pause machst. Du bekommst die Zeitschrift nicht, aber dein Abo bleibt bestehen. Bei Versicherungen ist es ähnlich. Du hörst auf zu zahlen, aber der Schutz bleibt, nur vielleicht kleiner. So bist du nicht ganz ohne Schutz, wenn das Geld knapp ist.

Definition

Die Beitragsfreistellung ist ein Vorgang, bei dem ein Versicherungsnehmer vorübergehend von der Pflicht zur Prämienzahlung entbunden wird, während der Versicherungsschutz aufrechterhalten bleibt, jedoch oft in reduzierter Form. Dies geschieht häufig bei Lebens- oder Rentenversicherungen.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer stellt einen Antrag auf Beitragsfreistellung bei der Versicherungsgesellschaft.
  • Die Versicherungsgesellschaft prüft den Antrag gemäß § 165 VVG und setzt die Prämienzahlungen aus, während der Versicherungsschutz reduziert weiterläuft.
  • Der Versicherungsnehmer kann zu einem späteren Zeitpunkt die Prämienzahlungen wieder aufnehmen.

Wichtige Merkmale

  • Reduzierter Versicherungsschutz während der Freistellung
  • Kein Verlust des Vertragsrechts
  • Möglichkeit zur Wiederaufnahme der Prämienzahlungen

Vergleich

MerkmalBeitragsfreistellungBeitragsrückzahlung
PrämienzahlungAusgesetztErhalten
VersicherungsschutzReduziert, aber vorhandenVertrag gekündigt
VertragsstatusFortlaufendBeendet

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer zahlt monatlich 100 € für eine Lebensversicherung. Aufgrund eines finanziellen Engpasses beantragt er eine Beitragsfreistellung. Der Versicherungsschutz wird reduziert, bleibt aber bestehen. Nach einem Jahr kann er die Zahlungen wieder aufnehmen.

Rechtsgrundlage

Die Beitragsfreistellung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, insbesondere in § 165 VVG, der die Herabsetzung der Versicherungssumme bei Beitragsfreistellung behandelt.

Häufige Irrtümer

  1. Der Versicherungsschutz entfällt komplett: Falsch, er wird oft nur reduziert.
  2. Es fallen keine Kosten an: Es können Kosten für die Verwaltung der Freistellung entstehen.
  3. Die Freistellung ist in jeder Versicherung möglich: Nicht alle Versicherungsverträge bieten eine Beitragsfreistellung an.

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