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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Direktregulierung?

Direktregulierung bedeutet, dass die Versicherung des Geschädigten den Schaden direkt reguliert, um den Prozess zu beschleunigen.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du bist mit deinem Fahrrad unterwegs und jemand stößt dagegen, sodass es kaputt geht. Normalerweise müsstest du jetzt den Verursacher bitten, dass seine Versicherung den Schaden bezahlt. Das ist wie ein Ping-Pong-Spiel, bei dem der Ball hin und her fliegt und du darauf wartest, dass der andere einen Fehler macht. Bei der Direktregulierung springt deine eigene Versicherung ein und sagt: 'Keine Sorge, ich kümmere mich darum!' Sie bezahlt den Schaden direkt, sodass du nicht warten oder mit dem Verursacher streiten musst. Es ist, als ob jemand den Ping-Pong-Ball einfach aufhebt und dir den Weg freimacht. Das ist für dich wichtig, weil es den Stress und die Wartezeit reduziert. Du kannst dein Fahrrad schneller reparieren lassen, ohne dich mit langen Streitigkeiten zu befassen.

Definition

Die Direktregulierung ist ein Verfahren, bei dem nicht die Versicherung des Unfallverursachers, sondern die Versicherung des Geschädigten den Schaden direkt reguliert. Dies dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Schadensabwicklungsprozesses.

Wie funktioniert es?

  1. Der Geschädigte meldet den Schaden bei seiner eigenen Versicherung.
  2. Die eigene Versicherung übernimmt die Schadensregulierung.
  3. Die Versicherung des Geschädigten fordert die Kosten bei der Versicherung des Unfallverursachers zurück.

Wichtige Merkmale

  • Beschleunigte Schadensabwicklung
  • Vermeidung von Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung
  • Eigene Versicherung tritt in Vorleistung

Vergleich

BegriffDefinition
DirektregulierungEigene Versicherung reguliert direkt den Schaden.
RegressRückforderung der Kosten von der Versicherung des Verursachers.
HaftpflichtVersicherung des Verursachers reguliert den Schaden.

Praxisbeispiel

Ein Autofahrer verursacht einen Unfall, bei dem das Auto des Geschädigten beschädigt wird. Der Geschädigte meldet den Schaden bei seiner Versicherung, die den Schaden in Höhe von 5.000 Euro reguliert. Später fordert sie diesen Betrag von der Versicherung des Verursachers zurück.

Rechtsgrundlage

Die Direktregulierung ist nicht spezifisch im VVG geregelt, erfolgt jedoch im Rahmen der allgemeinen Schadensregulierungspraxis.

Häufige Irrtümer

  • Irrtum 1: Die Direktregulierung bedeutet, dass der Verursacher nicht zahlen muss. Falsch: Die Versicherung des Geschädigten fordert die Kosten zurück.
  • Irrtum 2: Bei der Direktregulierung entsteht keine Selbstbeteiligung. Falsch: Bei manchen Policen kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

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