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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet ein Widerspruch bei der Versicherung?

Ein Widerspruch bei der Versicherung bedeutet, formell gegen eine Entscheidung Einspruch zu erheben und eine erneute Prüfung zu verlangen.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein Spielzeug, das kaputt ist, und deine Versicherung ist wie ein Spielzeug-Reparaturservice. Manchmal sagt der Service, dass das Spielzeug nicht repariert werden muss, obwohl du sicher bist, dass es kaputt ist. In diesem Fall kannst du sagen: „Hey, ich bin nicht einverstanden, schaut euch das nochmal an!“ Das ist wie ein Widerspruch bei der Versicherung. Wenn du einem Bescheid der Versicherung widersprichst, sagst du: „Ich glaube, ihr habt einen Fehler gemacht, bitte überprüft das nochmal.“ Es ist wichtig, das zu tun, wenn du denkst, dass die Entscheidung nicht fair ist, wie ein zu niedriger Schadensbetrag oder die Ablehnung eines Anspruchs. Für dich als Verbraucher ist der Widerspruch wichtig, weil er dir die Möglichkeit gibt, gegen eine Entscheidung vorzugehen, die du für falsch hältst. So kannst du sicherstellen, dass du den Schutz bekommst, für den du bezahlt hast.

Definition

Ein Widerspruch ist eine formale Erklärung des Versicherungsnehmers, dass er mit einer Entscheidung seines Versicherers nicht einverstanden ist und eine erneute Prüfung der Entscheidung wünscht. Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich erfolgen, um gültig zu sein.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer erhält eine Entscheidung des Versicherers, mit der er nicht einverstanden ist.
  • Innerhalb einer Frist von einem Monat kann der Versicherungsnehmer schriftlich Widerspruch einlegen.
  • Der Versicherer prüft die Entscheidung erneut und teilt dem Versicherungsnehmer das Ergebnis der erneuten Prüfung mit.

Wichtige Merkmale

  • Muss schriftlich erfolgen
  • Frist von einem Monat
  • Möglichkeit zur erneuten Prüfung der Entscheidung

Vergleich

MerkmalWiderspruchEinspruch
ZweckÜberprüfung einer EntscheidungKorrektur eines Fehlers
FormSchriftlichOft formeller
FristEin MonatUnterschiedlich, je nach Fall

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer erhält von seiner Hausratversicherung eine Ablehnung für einen gemeldeten Einbruchsschaden in Höhe von 1.500 Euro. Er ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, da er über ausreichende Beweise für den Einbruch verfügt. Er legt innerhalb der Monatsfrist Widerspruch ein und der Versicherer überprüft die Entscheidung. Nach erneuter Prüfung wird der Schaden anerkannt und die Auszahlung erfolgt.

Rechtsgrundlage

Relevante Paragrafen im VVG sind § 19 Abs. 3, der die Anzeigepflicht und mögliche Folgen von Verletzungen regelt, sowie § 204, der die Fristen bei Klagen gegen den Versicherer beschreibt.

Häufige Irrtümer

  1. Widerspruch bedeutet nicht sofortige Änderung der Entscheidung: Ein Widerspruch führt nicht automatisch zu einer Änderung der ursprünglichen Entscheidung, sondern zu einer erneuten Prüfung.
  2. Es gibt keine unbegrenzte Frist für Widersprüche: Viele glauben, sie können jederzeit Widerspruch einlegen, tatsächlich ist die Frist meist auf einen Monat beschränkt.
  3. Ein Widerspruch ist nicht dasselbe wie eine Beschwerde: Eine Beschwerde ist eine allgemeine Unzufriedenheit, während ein Widerspruch eine formale Anfechtung einer spezifischen Entscheidung ist.

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