Was bedeutet Gefahrerhöhung?
Gefahrerhöhung erklärt: Veränderung, die das Versicherungsrisiko erhöht und gemeldet werden muss, um Leistungskürzungen zu vermeiden.
Einfach erklärt
Definition
Eine Gefahrerhöhung bezeichnet eine Veränderung der Umstände, die das versicherte Risiko gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vergrößert. Diese Veränderungen müssen dem Versicherer gemeldet werden, da sie die Grundlage für die Risikobewertung und die Prämienberechnung beeinflussen.
Wie funktioniert es?
- Der Versicherte bemerkt eine Änderung, die das Risiko erhöht.
- Diese Änderung wird unverzüglich dem Versicherer gemeldet.
- Der Versicherer prüft die Änderung und passt gegebenenfalls die Versicherungsprämie oder die Versicherungsbedingungen an.
- Bei unterlassener Meldung kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern.
Wichtige Merkmale
- Muss unverzüglich gemeldet werden.
- Kann zur Anpassung der Prämie führen.
- Bei Nichtmeldung droht Leistungskürzung oder -verweigerung.
Vergleich
| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Gefahrerhöhung | Erhöhtes Risiko, das gemeldet werden muss. |
| Obliegenheit | Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Nichterfüllung Konsequenzen haben kann. |
| Deckungserweiterung | Vergrößerter Versicherungsumfang, oft gegen Aufpreis. |
Praxisbeispiel
Ein Versicherungsnehmer hat eine Hausratversicherung abgeschlossen. Nach einem Jahr beginnt er, in seiner Wohnung eine Kerzenmanufaktur zu betreiben. Die erhöhte Brandgefahr stellt eine Gefahrerhöhung dar. Er meldet dies nicht seiner Versicherung. Bei einem späteren Brandfall verweigert die Versicherung die Zahlung von 50.000 Euro, da die Gefahrerhöhung nicht angezeigt wurde.
Rechtsgrundlage
Gemäß § 23 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss eine Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.
Häufige Irrtümer
- "Eine Gefahrerhöhung muss nur gemeldet werden, wenn sie dauerhaft ist." Falsch. Jede relevante Änderung muss gemeldet werden.
- "Wenn ich die Prämie bezahle, ist alles gedeckt." Falsch. Eine ungemeldete Gefahrerhöhung kann zur Leistungsverweigerung führen.
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