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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Gefahrerhöhung?

Gefahrerhöhung erklärt: Veränderung, die das Versicherungsrisiko erhöht und gemeldet werden muss, um Leistungskürzungen zu vermeiden.

Einfach erklärt

Stell dir vor, deine Versicherung ist wie ein Sicherheitsnetz in einem Zirkus. Solange du auf einem normalen Trapez schwingst, ist alles in Ordnung. Aber wenn du plötzlich anfängst, mit brennenden Fackeln zu jonglieren, wird das Netz vielleicht nicht mehr ausreichen, um dich zu schützen. Genau das passiert bei einer Gefahrerhöhung: Etwas hat sich an deinem Leben oder deinem Besitz geändert, das das Risiko eines Schadens vergrößert. Zum Beispiel, wenn du plötzlich anfängst, in deiner Garage mit gefährlichen Chemikalien zu experimentieren, obwohl vorher nur dein Auto darin stand. Das erhöht das Risiko eines Unfalls oder Schadens erheblich. Und das muss deiner Versicherung gemeldet werden, wie ein Zirkusdirektor, der über neue, gefährlichere Nummern informiert werden muss. Warum ist das wichtig? Wenn du solche Veränderungen nicht meldest, kann die Versicherung im Schadensfall sagen, dass du fahrlässig gehandelt hast und dir weniger oder gar nichts auszahlen. Also immer schön auf dem Laufenden halten!

Definition

Eine Gefahrerhöhung bezeichnet eine Veränderung der Umstände, die das versicherte Risiko gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vergrößert. Diese Veränderungen müssen dem Versicherer gemeldet werden, da sie die Grundlage für die Risikobewertung und die Prämienberechnung beeinflussen.

Wie funktioniert es?

  1. Der Versicherte bemerkt eine Änderung, die das Risiko erhöht.
  2. Diese Änderung wird unverzüglich dem Versicherer gemeldet.
  3. Der Versicherer prüft die Änderung und passt gegebenenfalls die Versicherungsprämie oder die Versicherungsbedingungen an.
  4. Bei unterlassener Meldung kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern.

Wichtige Merkmale

  • Muss unverzüglich gemeldet werden.
  • Kann zur Anpassung der Prämie führen.
  • Bei Nichtmeldung droht Leistungskürzung oder -verweigerung.

Vergleich

BegriffBeschreibung
GefahrerhöhungErhöhtes Risiko, das gemeldet werden muss.
ObliegenheitPflichten des Versicherungsnehmers, deren Nichterfüllung Konsequenzen haben kann.
DeckungserweiterungVergrößerter Versicherungsumfang, oft gegen Aufpreis.

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer hat eine Hausratversicherung abgeschlossen. Nach einem Jahr beginnt er, in seiner Wohnung eine Kerzenmanufaktur zu betreiben. Die erhöhte Brandgefahr stellt eine Gefahrerhöhung dar. Er meldet dies nicht seiner Versicherung. Bei einem späteren Brandfall verweigert die Versicherung die Zahlung von 50.000 Euro, da die Gefahrerhöhung nicht angezeigt wurde.

Rechtsgrundlage

Gemäß § 23 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss eine Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.

Häufige Irrtümer

  • "Eine Gefahrerhöhung muss nur gemeldet werden, wenn sie dauerhaft ist." Falsch. Jede relevante Änderung muss gemeldet werden.
  • "Wenn ich die Prämie bezahle, ist alles gedeckt." Falsch. Eine ungemeldete Gefahrerhöhung kann zur Leistungsverweigerung führen.

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