Versicherungs-Glossar
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass die erforderliche Sorgfalt stark vernachlässigt wird. Dies kann zu eingeschränkten Versicherungsleistungen führen.
Einfach erklärt
Stell dir vor, du hast ein wertvolles Spielzeug, das du sicher aufbewahren sollst. Du würdest es in eine Kiste legen und die Kiste verschließen, richtig? Grobe Fahrlässigkeit ist, als würdest du die Kiste offen stehen lassen und das Spielzeug einfach so herumliegen lassen. Es ist fast so, als würdest du jedem sagen: 'Hier, nimm es!' Wenn du so unvorsichtig bist, kann das Spielzeug verloren gehen oder kaputt gemacht werden.
Wenn du grob fahrlässig bist, bedeutet das, dass du nicht so aufgepasst hast, wie es von dir erwartet wird. Das kann in der Versicherung teuer werden, denn oft heißt das, dass du den Schaden selbst zahlen musst, weil du nicht aufgepasst hast. Es ist wichtig, weil es dir hilft, besser aufzupassen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Definition
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Es handelt sich um ein Verhalten, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem Maße außer Acht gelassen wird, das unentschuldbar ist.
Wie funktioniert es?
- Bei grober Fahrlässigkeit wird eine Handlung oder Unterlassung vorgenommen, die einem verständigen, durchschnittlichen Menschen als leichtsinnig erscheint.
- Der Versicherer kann seine Leistung reduzieren oder verweigern, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, gemäß § 81 VVG.
Wichtige Merkmale
- Leichte Erkennbarkeit der Gefahr
- Außer Acht lassen von grundsätzlichen Vorsichtsmaßnahmen
- Vergleichbar mit einer bewussten Missachtung von Sorgfaltspflichten
Vergleich
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Leichte Fahrlässigkeit | Unachtsamkeit, die einem verständigen Menschen unterlaufen kann |
| Vorsatz | Bewusstes und gewolltes Verursachen eines Schadens |
Praxisbeispiel
Ein Autofahrer fährt trotz dichten Nebels mit überhöhter Geschwindigkeit und verursacht einen Unfall. Der Schaden am eigenen Fahrzeug beträgt 5.000 Euro. Wegen grober Fahrlässigkeit könnte die Versicherung die Zahlung kürzen oder verweigern.
Rechtsgrundlage
- § 81 VVG (Folgen der Obliegenheitsverletzung)
- § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners)
Häufige Irrtümer
- Irrtum 1: Grobe Fahrlässigkeit ist dasselbe wie Vorsatz.
- Richtigstellung: Grobe Fahrlässigkeit ist unachtsam, Vorsatz ist absichtlich.
- Irrtum 2: Jede Fahrlässigkeit führt zu Leistungsfreiheit der Versicherung.
- Richtigstellung: Nur grobe Fahrlässigkeit kann zu Kürzungen führen.
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