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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Kulanz in der Versicherung?

Kulanz bedeutet in der Versicherung eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Pflicht. Erfahre, wie Kulanz funktioniert und warum sie wichtig ist.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein Spielzeugauto und dein Freund tritt versehentlich darauf. Es ist kaputt, aber dein Freund muss dir nicht unbedingt ein neues kaufen, weil es ein Unfall war. Trotzdem fühlt er sich schlecht und schenkt dir ein neues Spielzeugauto. Das ist Kulanz: Er hilft dir, obwohl er es nicht muss. In der Versicherungswelt passiert das ähnlich. Manchmal zahlt die Versicherung für einen Schaden, auch wenn der Vertrag das nicht abdeckt. Vielleicht, weil du ein treuer Kunde bist oder weil sie nett sein wollen. Es ist wie ein Geschenk, das sie dir machen, um die gute Beziehung zu pflegen. Für dich bedeutet das, dass es hilfreich sein kann, eine gute Beziehung zu deiner Versicherung zu haben, denn manchmal helfen sie dir, auch wenn sie es nicht müssen.

Definition

Kulanz bezeichnet die freiwillige Leistung einer Versicherung, einen Schaden zu regulieren, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Diese Leistung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wie funktioniert es?

  • Ein Schadensfall wird gemeldet, der nicht unter den vertraglichen Versicherungsschutz fällt.
  • Die Versicherung prüft den Fall und entscheidet aus Kulanz, den Schaden dennoch zu regulieren.
  • Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung, obwohl keine vertragliche Leistungspflicht besteht.

Wichtige Merkmale

  • Freiwilligkeit: Keine rechtliche Verpflichtung.
  • Einzelfallentscheidung: Abhängig von der Kulanzbereitschaft der Versicherung.
  • Keine zukünftige Verpflichtung: Kein Präzedenzfall für zukünftige Ansprüche.

Vergleich

BegriffDefinition
KulanzFreiwillige Leistung ohne Pflicht
SchadenregulierungVertraglich geregelte Leistung

Praxisbeispiel

Ein Kunde hatte einen Wasserschaden in Höhe von 1.500 Euro in einem unversicherten Bereich seiner Wohnung. Die Versicherung entschied sich aus Kulanz, 1.000 Euro zu zahlen, obwohl keine Deckung vorlag.

Rechtsgrundlage

Keine direkte gesetzliche Grundlage, da Kulanz freiwillig ist und nicht durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt wird.

Häufige Irrtümer

  • Kulanz ist keine vertragliche Leistungspflicht.
  • Wiederholte Kulanzleistungen begründen keinen Rechtsanspruch auf zukünftige Zahlungen.
  • Kulanz ist nicht mit einer Schadensregulierung gleichzusetzen.

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