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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Leistungsfreiheit?

Leistungsfreiheit bedeutet, dass die Versicherung bei Obliegenheitsverletzungen nicht zahlt. Erfahre, wie sie funktioniert und was zu beachten ist.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein Sparschwein, das dir verspricht, dir immer dann Geld zu geben, wenn du es brauchst. Aber es gibt eine wichtige Regel: Du darfst es nicht schütteln, sonst gibt es dir kein Geld mehr. In der Versicherungswelt ist es ähnlich. Wenn du gegen die Regeln verstößt, kann die Versicherung sagen: 'Ich zahle nicht!' Das nennt man Leistungsfreiheit. Deshalb ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten, damit du im Schadensfall nicht ohne Hilfe dastehst.

Definition

Leistungsfreiheit bedeutet, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit wird, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt hat. Das heißt, die Versicherung muss im Schadensfall nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Regeln oder Pflichten missachtet hat.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer muss bestimmte Obliegenheiten beachten, wie z.B. die regelmäßige Wartung der versicherten Gegenstände.
  • Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer leistungsfrei werden.
  • Die Leistungsfreiheit greift nur, wenn die Obliegenheitsverletzung kausal für den Schaden ist.

Wichtige Merkmale

  • Gilt nur bei Obliegenheitsverletzungen.
  • Der Versicherer muss die Kausalität der Verletzung nachweisen.
  • Teilweise Leistungsfreiheit ist möglich, wenn nur ein Teil des Schadens durch die Verletzung verursacht wurde.

Vergleich

BegriffUnterschied zu Leistungsfreiheit
SelbstbeteiligungEigenanteil, den der Versicherungsnehmer zahlt
VersicherungsfallEreignis, das die Versicherung auslöst
ObliegenheitPflicht des Versicherungsnehmers

Praxisbeispiel

Ein Hausbesitzer isoliert seine Wasserleitungen im Winter nicht, obwohl dies im Versicherungsvertrag als Pflicht steht. Die Leitungen frieren ein und platzen, was zu einem Wasserschaden von 20.000 Euro führt. Der Versicherer verweigert die Zahlung wegen Leistungsfreiheit, da die Pflichtverletzung kausal für den Schaden war.

Rechtsgrundlage

  • § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die Folgen von Obliegenheitsverletzungen.
  • § 19 VVG behandelt die Anzeigepflicht vor Vertragsabschluss.

Häufige Irrtümer

  • Leistungsfreiheit tritt immer ein: Nein, nur bei nachgewiesener Obliegenheitsverletzung.
  • Betrifft jede Art von Versicherung: Nein, es hängt von den Vertragsbedingungen ab.
  • Versicherung zahlt nie bei Fehlern: Teilweise kann sie zahlen, wenn die Verletzung nicht kausal war.

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