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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Nachmeldefrist?

Nachmeldefrist erklärt: Zeitraum nach Vertragsende, in dem Schäden gemeldet werden können. Wichtig für die Regulierung von Ansprüchen.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast eine Packung Kekse, die bald abläuft. Du hast beschlossen, keine neuen Kekse mehr zu kaufen, weil du auf Diät bist. Aber du hast noch eine Woche Zeit, um die Kekse zu essen, bevor sie schlecht werden. Diese Woche ist wie die Nachmeldefrist bei Versicherungen: Auch wenn dein "Kaufvertrag" für die Kekse schon beendet ist, hast du noch Zeit, die "Kekse" zu genießen. Das bedeutet, du kannst noch Schäden melden, die während der Versicherungszeit passiert sind, auch wenn der Vertrag abgelaufen ist. So stellst du sicher, dass du nicht auf einem Schaden sitzen bleibst, der schon passiert ist.

Definition

Die Nachmeldefrist ist der Zeitraum nach Beendigung eines Versicherungsvertrages, in dem der Versicherungsnehmer noch Schäden melden kann, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Sie stellt sicher, dass Ansprüche nicht aufgrund des Vertragsendes verloren gehen.

Wie funktioniert es?

  • Nach Vertragsende hat der Versicherungsnehmer eine Frist zur Meldung von Schäden.
  • Diese Frist kann je nach Versicherungsart und -vertrag variieren.
  • Schäden, die in dieser Frist gemeldet werden, obwohl der Vertrag selbst bereits beendet ist, werden noch reguliert.

Wichtige Merkmale

  • Zeitlich begrenzt, z. B. 3 Monate nach Vertragsende.
  • Gilt nur für Schäden, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind.
  • Nicht alle Versicherungsverträge enthalten eine Nachmeldefrist.

Vergleich

BegriffBeschreibung
NachmeldefristZeitraum nach Vertragsende zur Meldung von Schäden
VerjährungsfristZeitraum, nach dem Ansprüche rechtlich nicht mehr durchsetzbar sind
ObliegenheitVertragliche Pflicht des Versicherungsnehmers, um Versicherungsschutz zu erhalten
SchadenanzeigefristZeitraum, in dem ein Schaden nach Eintritt gemeldet werden muss

Praxisbeispiel

Ein Hausbesitzer bemerkt einen Wasserschaden, der während seiner letzten Versicherungsperiode passiert ist, aber erst nach Vertragsende entdeckt wird. Dank der dreimonatigen Nachmeldefrist seines Hausratversicherungsvertrags kann er den Schaden noch in Höhe von 5.000 Euro geltend machen.

Rechtsgrundlage

Die Nachmeldefrist kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherungsvertrags geregelt sein. Im VVG gibt es keine allgemeine Regelung, die speziell die Nachmeldefrist betrifft.

Häufige Irrtümer

  • Mythos: Die Nachmeldefrist bedeutet, dass alle Schäden nach Vertragsende gemeldet werden können. Falsch: Nur Schäden, die während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind, können gemeldet werden.
  • Mythos: Die Nachmeldefrist ist immer gleich lang. Falsch: Sie variiert je nach Versicherungsart und Vertrag.
  • Mythos: Wenn die Nachmeldefrist abläuft, kann der Schaden nicht mehr gemeldet werden. Falsch: Der Schaden kann nicht mehr reguliert werden, aber melden kann man ihn natürlich immer noch.

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