Was bedeutet Obliegenheit?
Obliegenheiten sind Bedingungen in Versicherungsverträgen, deren Missachtung zu Leistungsverlust führen kann. Erfahre, warum sie wichtig sind.
Einfach erklärt
Definition
Obliegenheiten sind Handlungs- oder Unterlassungspflichten, die ein Versicherungsnehmer erfüllen muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Sie sind keine rechtlichen Pflichten, sondern Bedingungen, deren Missachtung zu einem Verlust oder einer Minderung des Versicherungsanspruchs führen kann.
Wie funktioniert es?
- Obliegenheiten können vor, während oder nach einem Versicherungsfall bestehen.
- Vor dem Versicherungsfall: Zum Beispiel die Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsantrag zu machen.
- Während des Versicherungsfalls: Etwa die Pflicht, den Schaden unverzüglich zu melden.
- Nach dem Versicherungsfall: Die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wichtige Merkmale
- Obliegenheiten sind nicht einklagbar, aber deren Verletzung kann zu Leistungsverweigerungen führen.
- Es gibt unterschiedliche Obliegenheiten je nach Versicherungsart.
Vergleich
| Merkmal | Obliegenheit | Rechtliche Pflicht |
|---|---|---|
| Durchsetzbarkeit | Nein | Ja |
| Konsequenzen bei Verstoß | Leistungsverlust | Rechtliche Folgen |
| Zeitpunkt der Erfüllung | Vor/Nach Vertragsabschluss | Jederzeit |
Praxisbeispiel
Herr Müller hat eine Hausratversicherung abgeschlossen. Eine Obliegenheit in seinem Vertrag ist, dass Fenster geschlossen sein müssen, wenn niemand zu Hause ist. Eines Tages lässt er das Fenster offen und es kommt zu einem Einbruch mit einem Schaden von 2.000 Euro. Die Versicherung verweigert die Zahlung, weil Herr Müller eine Obliegenheit verletzt hat.
Rechtsgrundlage
- § 28 VVG regelt die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten.
- § 82 VVG beschreibt die Schadenminderungspflicht.
Häufige Irrtümer
- "Obliegenheiten sind gesetzliche Pflichten." (Falsch, sie sind vertragliche Bedingungen.)
- "Verletzung von Obliegenheiten führt immer zu vollständigem Leistungsverlust." (Falsch, es kann auch zu einer Kürzung kommen.)
- "Obliegenheiten gelten nur bei Schadensfällen." (Falsch, sie können auch schon davor relevant sein.)
Verwandte Begriffe
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