Versicherungs-Glossar
Was bedeutet Regress in der Versicherung?
Regress bedeutet, dass eine Versicherung nach Schadensregulierung das Geld vom Verursacher zurückfordert. Erfahre mehr über Ablauf und Rechtsgrundlagen.
Einfach erklärt
Stell dir vor, du hast ein wertvolles Puzzle, das du sehr liebst. Dein Freund kommt vorbei und verliert ein wichtiges Teil. Zum Glück hast du eine Versicherung, die dir ein neues Puzzleteil besorgt. Aber jetzt möchte die Versicherung das Geld von deinem Freund zurück, weil er das Teil verloren hat. Das nennt man Regress.
Regress ist wie ein Rückwärtsgang. Die Versicherung hilft dir zuerst, dein Puzzle zu vervollständigen. Danach geht sie zurück zu demjenigen, der das Teil verloren hat, um das Geld zurückzubekommen. So bleibt sie nicht auf den Kosten sitzen.
Für dich bedeutet das, dass du im Schadensfall schnell Hilfe bekommst. Die Versicherung kümmert sich um alles, auch wenn sie später das Geld zurückhaben will.
Definition
Regress ist das Recht einer Versicherung, nach der Schadensregulierung beim Schadensverursacher oder dessen Versicherung die Erstattung der ausgezahlten Schadenssumme zu fordern. Diese Rückforderung erfolgt, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Wie funktioniert es?
- Zuerst wird der Schaden durch die Versicherung des Geschädigten reguliert.
- Danach wird geprüft, ob der Schadensverursacher haftet.
- Bei Nachweis der Haftung stellt die Versicherung eine Regressforderung an den Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.
- Die Rückzahlung wird eingefordert, um die Eigenbelastung der Versicherung zu minimieren.
Wichtige Merkmale
- Wird häufig bei Kfz-Haftpflichtfällen angewendet.
- Voraussetzung ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schadensverursachers.
- Der Regressanspruch kann auch gegen eine Haftpflichtversicherung des Verursachers gestellt werden.
Vergleich
| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Regress | Rückforderung von Schadenszahlungen beim Verursacher |
| Subrogation | Übertragung der Schadensforderung an die Versicherung |
| Rückgriff | Allgemeiner Begriff für Rückforderung oder Haftungsübernahme |
Praxisbeispiel
Ein Autofahrer verursacht einen Unfall, indem er eine rote Ampel überfährt (grob fahrlässig). Die Versicherung des Geschädigten zahlt 5.000 Euro für den entstandenen Schaden. Danach fordert sie diesen Betrag vom Unfallverursacher zurück.
Rechtsgrundlage
- § 86 VVG: Regress der Versicherer.
- § 426 BGB: Ausgleichspflicht bei Gesamtschuldnerschaft.
Häufige Irrtümer
- Regress erfolgt nicht immer automatisch, sondern nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Der Versicherte selbst muss den Regress nicht einfordern, das macht die Versicherung.
- Regress ist nicht dasselbe wie Selbstbeteiligung.
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