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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Rücktrittsrecht bei einer Versicherung?

Das Rücktrittsrecht erlaubt Versicherungen, bei falschen Angaben vom Vertrag zurückzutreten. Ehrlichkeit beim Vertragsabschluss ist entscheidend.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du kaufst ein Fahrradschloss, aber es passt nicht zu deinem Fahrrad. Du gibst es zurück, weil es nicht funktioniert. In der Versicherungswelt ist das Rücktrittsrecht ähnlich: Wenn du beim Abschluss einer Versicherung falsche Angaben machst, kann die Versicherung den Vertrag rückgängig machen, als würde sie das Schloss zurückgeben. Deshalb ist es wichtig, ehrlich zu sein, damit du im Schadensfall nicht ohne Schutz dastehst.

Definition

Das Rücktrittsrecht erlaubt der Versicherung, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss wesentliche Informationen falsch oder unvollständig angegeben hat. Dies schützt die Versicherung vor falschen Risikoeinschätzungen.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer macht bei Vertragsabschluss Angaben.
  • Die Versicherung prüft diese Angaben.
  • Bei Falschangaben kann die Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurücktreten.
  • Der Rücktritt wird dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt.

Wichtige Merkmale

  • Fristen: Die Versicherung muss den Rücktritt innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Falschangaben erklären.
  • Schriftform: Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
  • Wesentliche Angaben: Betrifft nur wesentliche Angaben, die das Risiko beeinflussen.

Vergleich

BegriffUnterschied
KündigungBeendet den Vertrag regulär oder außerordentlich, oft mit Fristen und Gründen.
AnfechtungVertrag wird als von Anfang an ungültig erklärt, meist bei arglistiger Täuschung.

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer gibt bei Abschluss einer Hausratversicherung an, ein Sicherheitssystem zu haben, das jedoch nicht existiert. Ein Jahr später tritt ein Schaden von 5.000 Euro ein und die Versicherung erfährt von der falschen Angabe. Die Versicherung kann vom Vertrag zurücktreten und muss den Schaden nicht zahlen.

Rechtsgrundlage

  • §§ 19, 21, 22 VVG: Pflichten zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und Rücktrittsrecht.

Häufige Irrtümer

  • Mythos 1: "Rücktritt ist dasselbe wie Kündigung." - Falsch, Rücktritt kann rückwirkend erfolgen.
  • Mythos 2: "Kleine Fehler führen sofort zum Rücktritt." - Nur wesentliche Falschangaben führen dazu.

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