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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Schadenminderungspflicht?

Die Schadenminderungspflicht verpflichtet Versicherungsnehmer, Schäden aktiv zu begrenzen, um die Kosten für den Versicherer zu minimieren.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du bist der Kapitän eines kleinen Bootes und bemerkst, dass Wasser ins Boot eindringt. Anstatt einfach nur zuzuschauen, wie das Boot sinkt, beginnst du, mit einem Eimer das Wasser herauszuschöpfen. Du tust das, um das Boot schwimmfähig zu halten. Genau so funktioniert die Schadenminderungspflicht: Wenn etwas an deinem Haus oder Auto kaputt geht, solltest du sofort handeln, um den Schaden nicht schlimmer werden zu lassen. Zum Beispiel könntest du ein Loch im Dach vorübergehend mit einer Plane abdecken, damit kein Regen eindringt, oder dein Auto sicher parken, um es vor weiteren Schäden zu schützen. Wenn du das nicht machst, könnte deine Versicherung sagen, dass du nicht sorgfältig genug warst, und weniger zahlen oder die Zahlung verweigern. Denk also an den Eimer im Boot, wenn etwas schiefgeht!

Definition

Die Schadenminderungspflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden nach einem Versicherungsfall so gering wie möglich zu halten. Dies ist gemäß § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Voraussetzung, damit der Versicherer den Schaden übernimmt.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer muss unverzüglich handeln, um weiteren Schaden zu verhindern.
  • Erforderliche Maßnahmen können das Absichern von beschädigtem Eigentum oder das Informieren der Polizei im Falle eines Diebstahls umfassen.
  • Bei Nichterfüllung kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

Wichtige Merkmale

  • Unverzügliches Handeln ist unerlässlich.
  • Maßnahmen müssen wirtschaftlich vertretbar sein.
  • Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für die Erfüllung seiner Pflicht.

Vergleich

BegriffBeschreibung
ObliegenheitAllgemeine Pflicht des Versicherungsnehmers
MitwirkungspflichtNotwendigkeit, bei der Schadenabwicklung zu helfen
SelbstbehaltTeil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt

Praxisbeispiel

Ein Sturm deckt das Dach eines Hauses ab. Der Versicherungsnehmer deckt das Dach sofort provisorisch mit einer Plane ab, um weiteren Regenwasserschaden zu verhindern. Die Kosten für die Plane betragen 50 Euro, während die potentiellen weiteren Schäden 5.000 Euro betragen hätten.

Rechtsgrundlage

Die Schadenminderungspflicht ist im § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.

Häufige Irrtümer

  • Irrtum: Man kann einfach warten, bis die Versicherung alles regelt. Wahrheit: Unverzügliches Handeln ist erforderlich.
  • Irrtum: Jede Maßnahme wird von der Versicherung bezahlt. Wahrheit: Nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen werden anerkannt.
  • Irrtum: Die Pflicht gilt nur bei großen Schäden. Wahrheit: Sie gilt für alle Schäden, unabhängig von ihrer Größe.

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