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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Verjährung?

Verjährung erklärt: Was sie bedeutet, wie sie funktioniert und welche Fristen für Versicherungsansprüche gelten.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein altes Spielzeugauto, das du drei Jahre lang zurückgeben kannst, wenn es kaputtgeht. Nach dieser Zeit kannst du es nicht mehr umtauschen, egal was passiert. Diese Frist nennt man Verjährung. Bei deiner Versicherung hast du auch eine bestimmte Zeit, um einen Schaden zu melden. Wenn du zu lange wartest, kannst du nichts mehr verlangen, selbst wenn dein Anspruch gerechtfertigt ist. Es ist wichtig, sich die Frist zu merken, damit du rechtzeitig handeln kannst.

Definition

Verjährung ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann. Im Versicherungsrecht betrifft dies Ansprüche gegenüber Versicherungen, die nach einer bestimmten Frist verfallen.

Wie funktioniert es?

  • Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).
  • Für Ansprüche aus Versicherungsverträgen beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre (§ 195 BGB).
  • Die Frist kann unter bestimmten Bedingungen unterbrochen oder gehemmt werden, z.B. durch Verhandlungen zwischen den Parteien.

Wichtige Merkmale

  • Drei Jahre Standardverjährungsfrist
  • Beginn der Frist am Ende des Schadensjahres
  • Unterbrechung oder Hemmung der Frist möglich

Vergleich

MerkmalVerjährungVerwirkung
ZeitrahmenMeist 3 JahreKeine festgelegte Frist
BeginnEnde des Jahres des SchadensAbhängig von Einzelfall
RechtsfolgeAnspruch nicht durchsetzbarAnspruch entfällt vollständig

Praxisbeispiel

Ein Versicherter meldet einen Einbruchschaden am 10. Dezember 2020. Die Verjährung beginnt am 31. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2023. Der Anspruch muss bis dahin geltend gemacht werden, um nicht zu verfallen.

Rechtsgrundlage

  • § 195 BGB: Regelt die regelmäßige Verjährungsfrist
  • § 199 BGB: Beginn der Verjährungsfrist

Häufige Irrtümer

  • Mythos: Verjährung bedeutet, mein Anspruch ist sofort verloren. Fakt: Ein Anspruch verfällt erst nach Ablauf der Frist.
  • Mythos: Verjährung kann nicht unterbrochen werden. Fakt: Verhandlungen stoppen die Verjährungsfrist.
  • Mythos: Verjährung und Verwirkung sind dasselbe. Fakt: Verjährung ist an Fristen gebunden, Verwirkung nicht.

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