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Versicherungs-Glossar

Was bedeutet Wartezeit in der Versicherung?

Wartezeit in der Versicherung ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Schutz besteht. Erfahre, warum das wichtig ist.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein neues Fahrrad bestellt. Du kannst es schon bezahlen, aber es wird erst in zwei Wochen geliefert. In dieser Zeit kannst du es noch nicht fahren. Genauso ist es mit der Wartezeit bei einer Versicherung. Du schließt den Vertrag ab, aber der Schutz beginnt erst nach einer bestimmten Zeit. Das ist wichtig, weil du während der Wartezeit nicht geschützt bist, falls etwas passiert. Du solltest also wissen, wie lange diese Wartezeit dauert, damit du nicht plötzlich ohne Schutz dastehst.

Definition

Die Wartezeit ist der Zeitraum, der nach dem Abschluss einer Versicherung vergehen muss, bevor der Versicherungsschutz wirksam wird. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.

Wie funktioniert es?

  • Nach Abschluss des Versicherungsvertrags beginnt die Wartezeit.
  • Die Dauer der Wartezeit variiert je nach Versicherungsart und Vertrag und kann zwischen einigen Tagen bis zu mehreren Monaten betragen.
  • Erst nach Ablauf der Wartezeit kann der Versicherungsnehmer Leistungen beanspruchen.

Wichtige Merkmale

  • Dauer: Unterschiedlich je nach Versicherung, z.B. oft bei Krankenzusatzversicherungen.
  • Ausnahmefälle: In Notfällen oder bei Unfällen kann sofortiger Schutz gewährt werden.
  • Vertragsbedingungen: Details stehen im Versicherungsvertrag.

Vergleich

BegriffDefinition
WartezeitZeitraum ohne Versicherungsschutz nach Vertragsabschluss
KarenzzeitZeitraum, in dem keine Leistungen gezahlt werden, üblicherweise im Schadensfall
KündigungsfristZeitraum, der eingehalten werden muss, bevor ein Vertrag beendet wird

Praxisbeispiel

Ein Kunde schließt am 1. Januar eine Zahnzusatzversicherung ab. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Am 15. Februar benötigt der Kunde eine Zahnbehandlung im Wert von 500 Euro. Da die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, muss er die Kosten selbst tragen.

Rechtsgrundlage

Die Wartezeit wird nicht explizit im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, sondern ist Bestandteil der individuellen Vertragsbedingungen.

Häufige Irrtümer

  • Wartezeit gleich Ausschlusszeit: Wartezeit ist nicht dasselbe wie eine Ausschlusszeit für bestimmte Leistungen.
  • Alle Versicherungen haben Wartezeiten: Nicht alle Versicherungen haben eine Wartezeit.
  • Wartezeit kann nicht umgangen werden: In bestimmten Fällen, wie Notfällen, kann die Wartezeit verkürzt werden.

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