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Versicherungs-Glossar

Was ist arglistige Täuschung?

Arglistige Täuschung ist bewusste Falschinformation bei Versicherungen, um Vorteile zu erlangen. Erfahre die Funktionsweise und rechtlichen Folgen.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du verkaufst dein altes Fahrrad und sagst dem Käufer, dass alles in Ordnung ist, obwohl die Bremsen kaputt sind. Der Käufer gibt dir sein Geld, weil er dir glaubt. Diese absichtliche Lüge, um einen Vorteil zu bekommen, ist wie eine arglistige Täuschung bei Versicherungen. Wenn jemand einer Versicherung absichtlich falsche Informationen gibt, um Geld zu bekommen, das er nicht verdient, ist das wie das Verschweigen der kaputten Bremsen. Die Versicherung vertraut auf die Angaben, um den Schaden zu regulieren. Das ist wichtig, weil es zeigt, warum Ehrlichkeit bei Versicherungen so wichtig ist. Arglistige Täuschung kann dazu führen, dass du keinen Versicherungsschutz mehr hast und sogar rechtliche Probleme bekommst.

Definition

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer oder eine andere Person absichtlich falsche Angaben macht oder wichtige Tatsachen verheimlicht, um die Versicherung zu einem Vertragsabschluss oder zur Zahlung zu bewegen.

Wie funktioniert es?

  • Ein Versicherungsnehmer macht bewusst falsche Angaben bei Vertragsabschluss oder Schadensmeldung.
  • Die Versicherung erleidet dadurch einen Schaden, weil sie auf die Richtigkeit der Angaben vertraut.
  • Wird die Täuschung entdeckt, kann der Vertrag gemäß § 123 BGB und § 22 VVG angefochten oder rückabgewickelt werden.

Wichtige Merkmale

  • Vorsatz: Die falsche Angabe erfolgt absichtlich.
  • Täuschungsabsicht: Ziel ist es, die Versicherung zu einer Handlung zu bewegen.
  • Kausalität: Die Täuschung muss für den Vertragsabschluss oder die Zahlung ursächlich sein.

Vergleich

BegriffUnterschiede zur arglistigen Täuschung
FahrlässigkeitMangelndes Bewusstsein, keine Absicht
ObliegenheitsverletzungVerstoß gegen Vertragspflichten ohne Täuschungsabsicht

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer meldet einen Einbruchdiebstahl und gibt Schmuck im Wert von 5.000 Euro an, obwohl dieser gar nicht existiert. Nach Entdeckung der Täuschung wird die Zahlung verweigert, und der Versicherungsnehmer muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Rechtsgrundlage

Die arglistige Täuschung ist in § 123 BGB geregelt. Im Versicherungsrecht ist besonders § 22 VVG relevant, der die Anfechtbarkeit des Vertrages bei Täuschung ermöglicht.

Häufige Irrtümer

  • Mythos: "Kleine Lügen sind erlaubt." Tatsächlich macht jede bewusste Falschangabe den Vertrag anfechtbar.
  • Mythos: "Wenn es nicht auffällt, ist es okay." Die Entdeckung kann auch nach Jahren erfolgen, was zu erheblichen Rückforderungen führen kann.

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