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Versicherungs-Glossar

Was ist der Neuwert?

Der Neuwert ist der Betrag, um einen neuen, gleichwertigen Gegenstand zu kaufen. Wichtig für Versicherungen, um vollen Ersatz zu gewährleisten.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein altes Fahrrad, das du sehr liebst. Eines Tages wird es gestohlen. Um es zu ersetzen, brauchst du ein neues Fahrrad, das genauso gut ist wie dein altes, als du es neu gekauft hast. Der Neuwert ist genau das: der Betrag, den du brauchst, um ein neues Fahrrad zu kaufen, das genauso gut ist wie dein altes, als es neu war. Das ist wichtig, weil du dir keine Sorgen machen musst, ob du genug Geld bekommst, um ein neues Fahrrad zu kaufen. Deine Versicherung kann dir den Neuwert erstatten, damit du wieder auf die Straße kannst, ohne zusätzliches Geld auszugeben.

Definition

Der Neuwert ist der Betrag, der erforderlich ist, um eine Sache in neuwertigem Zustand zu beschaffen. Dies umfasst den aktuellen Marktpreis eines vergleichbaren neuen Gegenstands ohne Abzüge für Abnutzung oder Alter.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherer ermittelt den aktuellen Marktpreis für den neuen Gegenstand.
  • Es wird kein Abzug für Gebrauch oder Alter des beschädigten Gegenstands vorgenommen.
  • Der Versicherungsnehmer erhält die Summe, die erforderlich ist, um den gleichwertigen neuen Gegenstand zu erwerben.

Wichtige Merkmale

  • Keine Berücksichtigung von Alter oder Abnutzung.
  • Beruht auf dem aktuellen Marktpreis.
  • Bezieht sich auf die Wiederbeschaffung in neuwertigem Zustand.

Vergleich

BegriffNeuwertZeitwert
DefinitionBetrag für einen neuen, vergleichbaren GegenstandBetrag unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung
AnwendungNeuwertversicherungZeitwertversicherung
ZielWiederbeschaffung eines neuen GegenstandsErsatz des aktuellen Wertes

Praxisbeispiel

Ein Fernseher wurde vor fünf Jahren für 1.000 Euro gekauft und wird durch einen Brand zerstört. Der aktuelle Neuwert für ein vergleichbares Modell beträgt 1.200 Euro. Die Versicherung erstattet 1.200 Euro.

Rechtsgrundlage

Der Neuwertbegriff wird nicht direkt im VVG oder BGB spezifiziert, jedoch beeinflussen §§ 249-254 BGB die Schadensersatzregelungen, die auf den Neuwert-Rückgriff haben können.

Häufige Irrtümer

  • Neuwert ist gleich Zeitwert: Der Neuwert berücksichtigt nicht das Alter oder die Abnutzung, der Zeitwert hingegen schon.
  • Neuwert ist immer höher: In bestimmten Fällen kann der Neuwert niedriger sein, z.B. bei technologischen Änderungen oder Preissenkungen.
  • Immer voll erstattungsfähig: Nur wenn die Versicherung eine Neuwertdeckung bietet.

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