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Versicherungs-Glossar

Was ist der Zeitwert?

Der Zeitwert ist der aktuelle Wert eines Gegenstands, der Alter und Abnutzung berücksichtigt. Ein wichtiger Faktor bei Versicherungsfällen.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein Lieblingsspielzeugauto, das du vor fünf Jahren gekauft hast. Damals war es ganz neu und glänzend. Jetzt hat es einige Kratzer und sieht nicht mehr so neu aus. Der Zeitwert ist der Betrag, den dein Spielzeugauto jetzt wert ist, nachdem du es so lange benutzt hast. Es ist, als würdest du den aktuellen Wert deines Spielzeugautos schätzen, nicht den Preis, den du damals bezahlt hast. Wenn du dein Spielzeugauto verlierst oder es kaputt geht, würde die Versicherung dir den Zeitwert ersetzen. Das bedeutet, sie gibt dir nicht den vollen Preis zurück, den du ursprünglich bezahlt hast, sondern einen Betrag, der zeigt, wie alt und abgenutzt das Spielzeugauto jetzt ist.

Definition

Der Zeitwert bezeichnet den aktuellen Wert eines Gegenstandes, unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und technischer Entwicklung. Es handelt sich um den Betrag, den man für einen gleichartigen Gegenstand im gebrauchten Zustand zahlen würde.

Wie funktioniert es?

  1. Der ursprüngliche Kaufpreis wird ermittelt.
  2. Eine Abschreibung erfolgt basierend auf dem Alter und der Abnutzung.
  3. Der Restwert ergibt den Zeitwert.

Wichtige Merkmale

  • Berücksichtigt Alter und Abnutzung.
  • Wird häufig bei der Schadensregulierung verwendet.
  • Unterscheidet sich vom Neuwert, der den Wiederbeschaffungswert eines neuen Gegenstandes darstellt.

Vergleich

MerkmalZeitwertNeuwert
DefinitionAktueller Wert unter Berücksichtigung von Alter und AbnutzungWert für den Kauf eines neuen Gegenstandes
NutzungSchadensregulierungNeuwertversicherungspolicen
EinflussfaktorenAlter, Abnutzung, technischer FortschrittMarktpreis eines neuen Produkts

Praxisbeispiel

Ein Fernseher wurde vor 3 Jahren für 1.000 Euro gekauft. Durch Alterung und Abnutzung beträgt der Zeitwert nun 500 Euro. Bei einem Diebstahl würde die Versicherung diesen Betrag ersetzen, nicht den Neupreis.

Rechtsgrundlage

Der Zeitwert ist nicht explizit im VVG geregelt, wird aber im Schadenersatzrecht (§ 249 BGB) häufig zugrunde gelegt.

Häufige Irrtümer

  • Zeitwert ist gleich Neuwert: Falsch, der Neuwert ist der Preis eines neuen Gegenstandes.
  • Zeitwert bleibt konstant: Der Zeitwert sinkt kontinuierlich durch Alter und Abnutzung.
  • Zeitwert ist immer niedrig: Kann je nach Erhaltungszustand höher sein als erwartet.

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