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Versicherungs-Glossar

Was ist die Deckungssumme?

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den eine Versicherung im Schadensfall zahlt. Wichtig für ausreichenden Versicherungsschutz.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du hast ein Sparschwein mit einem festen Deckel. Dieses Sparschwein kann nur bis zu einem bestimmten Betrag Münzen aufnehmen. Die Deckungssumme in einer Versicherung ist wie der maximale Betrag, den dieses Sparschwein aufnehmen kann. Wenn es voll ist, passt nichts mehr rein. Bei einem Schadensfall ist die Deckungssumme der höchste Betrag, den die Versicherung dir auszahlt. Warum ist das wichtig für dich? Wenn der Schaden größer ist als die Deckungssumme, musst du den Rest selbst bezahlen. Deshalb ist es wichtig, die richtige Deckungssumme zu wählen, damit du im Ernstfall nicht auf einem Teil des Schadens sitzen bleibst.

Definition

Die Deckungssumme ist der maximale Geldbetrag, den eine Versicherung im Schadensfall bezahlt. Sie ist vertraglich festgelegt und stellt die Obergrenze der Leistungspflicht des Versicherers dar.

Wie funktioniert es?

  1. Der Versicherungsnehmer wählt eine Deckungssumme beim Abschluss des Versicherungsvertrags.
  2. Im Schadensfall wird die Höhe des Schadens geprüft.
  3. Der Versicherer bezahlt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
  4. Übersteigt der Schaden die Deckungssumme, trägt der Versicherungsnehmer die Differenz.

Wichtige Merkmale

  • Vertragsbestandteil: Die Deckungssumme ist ein wesentlicher Bestandteil des Versicherungsvertrags.
  • Obergrenze: Sie begrenzt die finanzielle Haftung des Versicherers.
  • Anpassbarkeit: Oft kann sie an veränderte Bedürfnisse angepasst werden.

Vergleich

BegriffDefinition
DeckungssummeMaximaler Erstattungsbetrag im Schadensfall
SelbstbeteiligungBetrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Schaden selbst trägt
VersicherungssummeWert, für den das versicherte Objekt oder Interesse abgesichert ist

Praxisbeispiel

Ein Hausbesitzer hat eine Wohngebäudeversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro. Ein Feuer verursacht einen Schaden von 600.000 Euro. Die Versicherung zahlt 500.000 Euro, der Hausbesitzer muss die restlichen 100.000 Euro selbst tragen.

Rechtsgrundlage

Die Deckungssumme wird im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht explizit geregelt, jedoch sind die allgemeinen Pflichten und Rechte aus dem Versicherungsverhältnis in § 1 VVG ff. verankert.

Häufige Irrtümer

  • Mythos: Die Deckungssumme ist immer ausreichend. Falsch. Sie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, um im Schadensfall ausreichend Schutz zu bieten.
  • Mythos: Die Deckungssumme beinhaltet immer alle Kosten. Falsch. Zusätzliche Kosten wie Selbstbeteiligungen oder nicht versicherte Leistungen können zusätzlich anfallen.

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