MaxSchadensMax
Zurück zum Glossar
Versicherungs-Glossar

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Schaden, dessen Reparaturkosten unter der Selbstbeteiligung liegen. Erfahre, wann diese nicht gemeldet werden.

Einfach erklärt

Stell dir vor, dein Lieblingsspielzeug fällt vom Tisch und bekommt einen kleinen Kratzer. Es funktioniert noch prima, sieht nur nicht mehr ganz neu aus. Das ist wie ein Bagatellschaden in der Versicherungswelt: ein winziger Schaden, der nicht wirklich wichtig ist. Stell dir deine Versicherung wie ein Sparschwein vor. Wenn der Kratzer so klein ist, dass du das Sparschwein nicht öffnen musst, weil die Reparatur weniger kostet als der Betrag, den du selbst zahlen musst, ist es ein Bagatellschaden. Diese kleinen Schäden sind oft so unbedeutend, dass es sich nicht lohnt, die Versicherung einzuschalten. Das spart dir Zeit und Ärger!

Definition

Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden, dessen Beseitigungskosten häufig unterhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung liegen. Solche Schäden werden in der Regel nicht von der Versicherung gedeckt, da der finanzielle Aufwand für die Schadensregulierung den eigentlichen Schaden übersteigen würde.

Wie funktioniert es?

  • Der Schaden tritt auf und wird bewertet.
  • Liegt der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung, wird er als Bagatellschaden eingestuft.
  • Der Versicherungsnehmer trägt die Kosten selbst, ohne die Versicherung zu beanspruchen.

Wichtige Merkmale

  • Geringe Kosten: Reparaturkosten sind niedriger als die Selbstbeteiligung.
  • Keine Meldepflicht: Oft keine Notwendigkeit, den Schaden der Versicherung zu melden.
  • Kein Einfluss auf Prämien: Bagatellschäden beeinflussen in der Regel nicht die Versicherungsprämie.

Vergleich

BegriffBeschreibung
BagatellschadenGeringer Schaden, unter Selbstbeteiligung
GroßschadenHoher Schaden, über Selbstbeteiligung
SelbstbeteiligungAnteil, den der Versicherte selbst trägt

Praxisbeispiel

Ein Autofahrer entdeckt einen kleinen Kratzer an seiner Stoßstange. Die Reparatur kostet 100 Euro. Seine Selbstbeteiligung liegt bei 150 Euro. Da die Reparaturkosten unter der Selbstbeteiligung liegen, handelt es sich um einen Bagatellschaden, den der Autofahrer selbst zahlt.

Rechtsgrundlage

Bagatellschäden sind nicht explizit im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, fallen jedoch unter die allgemeinen Bestimmungen zur Selbstbeteiligung und Schadensregulierung.

Häufige Irrtümer

  • Alle Schäden müssen der Versicherung gemeldet werden: Bagatellschäden oft nicht.
  • Jeder Schaden erhöht die Prämie: Kleinere Schäden haben meist keinen Einfluss.
  • Versicherung deckt jeden Schaden: Bagatellschäden oft nicht gedeckt.

Du hast einen Schaden und weißt nicht weiter?

Schadensmeldung kostenlos optimieren
Was ist ein Bagatellschaden? — Versicherungs-Glossar | SchadensMax