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Versicherungs-Glossar

Was ist ein Ombudsmann?

Der Ombudsmann ist ein neutraler Schlichter, der bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern vermittelt. Kostenlos und unabhängig.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du spielst ein Brettspiel mit Freunden und es gibt eine Regel, über die ihr euch nicht einig seid. Ein neutraler Freund, der nicht mitspielt, hört sich beide Seiten an und hilft, eine faire Entscheidung zu treffen. Ein Ombudsmann ist wie dieser Freund, aber für Versicherungen. Wenn du und deine Versicherungsgesellschaft euch streitet, hilft der Ombudsmann, eine gerechte Lösung zu finden. Das Beste daran: Es kostet dich nichts und du musst nicht gleich vor Gericht ziehen. Das spart dir Zeit, Geld und Stress.

Definition

Ein Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen vermittelt. Das Ziel ist, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer reicht eine Beschwerde beim Ombudsmann ein.
  • Der Ombudsmann prüft die Beschwerde und fordert eine Stellungnahme der Versicherung an.
  • Beide Parteien können Argumente und Beweise vorlegen.
  • Der Ombudsmann schlägt eine Lösung vor, die für beide Seiten akzeptabel sein soll.

Wichtige Merkmale

  • Kostenlos für den Versicherungsnehmer
  • Unabhängig und neutral
  • Nicht-bindend, d.h. beide Parteien müssen der vorgeschlagenen Lösung zustimmen

Vergleich

BegriffDefinitionBindend?
OmbudsmannUnabhängiger Schlichter bei VersicherungsstreitigkeitenNein
MediatorNeutraler Vermittler in einem Konflikt, oft in rechtlichen und sozialen BereichenNein
SchiedsrichterBestimmte Person oder Institution, die einen bindenden Schiedsspruch fälltJa

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer hat einen Schaden von 5.000 Euro gemeldet. Die Versicherung will nur 3.000 Euro zahlen. Der Ombudsmann prüft den Fall und schlägt 4.000 Euro als Kompromiss vor. Beide Parteien akzeptieren diesen Vorschlag.

Rechtsgrundlage

  • § 214 VVG: Schlichtungsverfahren

Häufige Irrtümer

  1. Der Ombudsmann ist ein Richter: Nein, die Entscheidungen des Ombudsmanns sind nicht bindend.
  2. Es kostet Geld: Nein, der Service ist für den Versicherungsnehmer kostenlos.
  3. Der Ombudsmann ist parteiisch: Nein, er ist neutral und unabhängig.

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