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Versicherungs-Glossar

Was ist ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler hilft, die beste Versicherungslösung zu finden, indem er im Interesse des Kunden handelt.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du bist in einem riesigen Supermarkt voller Versicherungen. Ein Versicherungsmakler ist wie ein persönlicher Einkaufsberater, der mit dir durch die Gänge geht. Er kennt alle Produkte auf den Regalen und hilft dir, genau das zu finden, was am besten zu deinem Bedarf passt. Anders als ein Verkäufer, der nur für eine Marke arbeitet, kann der Makler aus allen möglichen Angeboten auswählen. Er arbeitet für dich und nicht für den Laden. Das bedeutet, dass du die beste Versicherung für deine Bedürfnisse bekommst, nicht nur die, die der Laden loswerden will.

Definition

Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler, der im Auftrag des Kunden handelt, um die bestmögliche Versicherungslösung am Markt zu finden. Er steht rechtlich auf der Seite des Versicherungsnehmers und nicht auf der der Versicherungsgesellschaft.

Wie funktioniert es?

  • Der Makler analysiert die Bedürfnisse des Kunden.
  • Er vergleicht Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen.
  • Er empfiehlt dem Kunden die passende Versicherungslösung.
  • Er unterstützt den Kunden bei Vertragsabschluss und im Schadensfall.

Wichtige Merkmale

  • Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen
  • Pflicht, im besten Interesse des Kunden zu handeln
  • Rechtliche Beratungskompetenz
  • Haftpflichtversicherungspflicht für Beratungsfehler

Vergleich

VersicherungsmaklerVersicherungsvertreter
UnabhängigAn ein Versicherungsunternehmen gebunden
Vertritt die Interessen des KundenVertritt die Interessen des Versicherers
Zugang zu einer Vielzahl von ProduktenZugang zu Produkten eines Unternehmens

Praxisbeispiel

Ein Kunde hat eine Autoversicherung über einen Versicherungsmakler abgeschlossen. Nach einem Unfall übernimmt die Versicherung 10.000 Euro an Reparaturkosten, weil der Makler die passende Police mit umfassendem Schutz gefunden hat.

Rechtsgrundlage

Gemäß § 59 VVG handelt der Versicherungsmakler im Auftrag des Versicherungsnehmers. Die Pflichten des Maklers sind in § 60 und § 61 VVG geregelt.

Häufige Irrtümer

  • Ein Makler ist kein Versicherungsvertreter: Er ist unabhängig.
  • Ein Makler verdient kein Geld von der Versicherung: Er erhält Provisionen, aber handelt im Kundeninteresse.
  • Makler bieten nicht nur teure Policen an: Sie finden die besten Angebote für den Kunden.

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