Versicherungs-Glossar
Was ist ein Versicherungsschein?
Ein Versicherungsschein bestätigt deinen Versicherungsschutz und enthält Details zu Risiken, Versicherungssumme und Prämien.
Einfach erklärt
Stell dir vor, du kaufst ein Fahrrad und bekommst einen Beleg, der zeigt, dass es dir gehört. Ein Versicherungsschein ist wie dieser Beleg, aber für deine Versicherung. Er sagt dir: 'Du hast diese Versicherung abgeschlossen und hier sind die Details.'
Wenn du zum Beispiel einen Unfall hast, ist der Versicherungsschein dein Beweis, dass du versichert bist. Er zeigt, was die Versicherung abdeckt, also welche Probleme sie für dich lösen kann. Außerdem steht drauf, wie viel du bezahlen musst und wie lange die Versicherung gilt.
Das ist wichtig, weil du so jederzeit nachsehen kannst, was du von deiner Versicherung erwarten kannst. So bist du vorbereitet und weißt, was zu tun ist, wenn du Hilfe brauchst.
Definition
Ein Versicherungsschein ist das offizielle Dokument, das den Abschluss eines Versicherungsvertrages bestätigt. Er enthält alle wesentlichen Vertragsdetails, wie die versicherten Risiken, die Versicherungssumme sowie die Prämienhöhe.
Wie funktioniert es?
- Der Versicherungsnehmer schließt eine Versicherung ab.
- Der Versicherer erstellt den Versicherungsschein.
- Der Versicherungsschein wird dem Versicherungsnehmer ausgehändigt.
- Bei Schadensfällen dient der Versicherungsschein als Nachweis für den Versicherungsschutz.
Wichtige Merkmale
- Bestätigung des Vertragsabschlusses
- Detaillierte Auflistung der versicherten Risiken
- Angaben zur Prämienhöhe und Zahlungsweise
- Gültigkeitsdauer des Versicherungsschutzes
Vergleich
| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Versicherungspolice | Synonym für Versicherungsschein, oft in der KFZ-Versicherung benutzt |
| Deckungssumme | Maximale Summe, die der Versicherer im Schadensfall zahlt |
| Versicherungsantrag | Dokument, mit dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz beantragt |
Praxisbeispiel
Ein Kunde schließt eine Hausratversicherung ab. Der Versicherungsschein bestätigt, dass Einbrüche und Wasserschäden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abgedeckt sind. Bei einem Einbruch, bei dem ein Schaden von 10.000 Euro entsteht, legt der Kunde den Versicherungsschein vor und erhält die Entschädigung.
Rechtsgrundlage
- § 3 VVG: Informationspflichten des Versicherers
- § 5 VVG: Versicherungsschein
Häufige Irrtümer
- Mythos: Der Versicherungsschein ist das Gleiche wie der Versicherungsvertrag. Fakt: Der Versicherungsschein bestätigt den Vertrag, ist aber nicht identisch mit ihm.
- Mythos: Ein verlorener Versicherungsschein bedeutet, dass man keinen Versicherungsschutz mehr hat. Fakt: Der Schutz bleibt bestehen, der Schein ist nur der Nachweis.
- Mythos: Der Versicherungsschein muss nicht aufbewahrt werden. Fakt: Er sollte sicher aufbewahrt werden, da er im Schadensfall wichtig ist.
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