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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Deckungszusage?

Was ist eine Deckungszusage? Erfahre, wie diese Bestätigung deiner Versicherung dir Sicherheit im Schadensfall bietet.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du planst eine große Geburtstagsparty und hast einen tollen Veranstaltungsort im Auge. Du rufst dort an und sie sagen dir: 'Ja, wir reservieren den Ort für dich.' Diese Bestätigung ist wie eine Deckungszusage von deiner Versicherung. Sie verspricht dir, dass der Schaden, den du gemeldet hast, auch wirklich versichert ist. Genau wie du dich darauf verlassen kannst, dass der Veranstaltungsort für deine Party bereitsteht, kannst du dich darauf verlassen, dass deine Versicherung im Schadensfall zahlt.

Definition — Eine Deckungszusage ist die verbindliche Bestätigung eines Versicherers, dass ein gemeldeter Schaden durch den bestehenden Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Sie stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall auf die Erstattung durch die Versicherung zählen kann.

Wie funktioniert es? —

  1. Der Versicherungsnehmer meldet einen Schaden bei der Versicherung.
  2. Die Versicherung prüft den Versicherungsschutz und die Vertragsbedingungen.
  3. Bei positivem Ergebnis wird eine Deckungszusage erteilt, die den Schutz des Schadenfalls bestätigt.

Wichtige Merkmale —

  • Verbindlichkeit: Die Zusage ist für den Versicherer bindend.
  • Klarheit: Die Bedingungen und der Umfang der Deckung werden spezifiziert.
  • Zeitrahmen: Gilt nur für den angegebenen Schadensfall.

Vergleich —

BegriffDefinition
DeckungszusageVerbindliche Versicherungsbestätigung für einen Schaden.
Vorläufige DeckungTemporärer Schutz vor der formellen Policenausstellung.
SchadensmeldungErste Meldung eines Schadens an die Versicherung.

Praxisbeispiel — Ein Kunde meldet einen Wasserschaden in seiner Wohnung. Nach Prüfung erhält er eine Deckungszusage von 2.500 Euro zur Reparatur der Schäden.

Rechtsgrundlage — Relevante Paragraphen sind §§ 49 bis 52 VVG, die den Versicherungsvertrag und die Obliegenheiten regeln.

Häufige Irrtümer —

  • Eine Deckungszusage ist keine Garantie für jeden Schaden.
  • Die Zusage bezieht sich nur auf den gemeldeten Schaden, nicht auf zukünftige Ereignisse.
  • Ohne Zusage besteht keine rechtliche Sicherheit auf Schadensabdeckung.

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