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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt deinen Hausrat vor Schäden durch Feuer, Einbruch und Wasser. Erfahre, wie sie funktioniert und was versichert ist.

Einfach erklärt

Stell dir vor, dein Zuhause ist wie eine Schatzkiste voller wertvoller Dinge: dein Laptop, deine Kleidung, dein Fernseher und deine Lieblingsbücher. Jetzt stell dir vor, ein Drache namens Feuer, Einbruch oder Wasser kommt und beschädigt oder stiehlt diese Dinge. Eine Hausratversicherung ist wie ein unsichtbarer Schutzschild, der deine Schatzkiste bewacht und dir hilft, deine Sachen zu ersetzen, wenn der Drache zuschlägt. So musst du dir weniger Sorgen über unerwartete Verluste machen und weißt, dass du Unterstützung bekommst, wenn etwas passiert.

Definition

Die Hausratversicherung ist eine Form der Sachversicherung, die den gesamten Hausrat einer Privatperson gegen Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel absichert. Sie erstattet im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer schließt mit einem Versicherer einen Vertrag ab.
  • Der Hausrat wird zum Neuwert versichert, das heißt, es wird der Betrag erstattet, der für die Neuanschaffung notwendig ist.
  • Im Schadensfall meldet der Versicherungsnehmer den Schaden beim Versicherer.
  • Der Versicherer prüft die Schadensmeldung und erstattet im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.

Wichtige Merkmale

  • Versicherungssumme: Sollte dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen.
  • Deckungsumfang: Umfasst typischerweise Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Selbstbeteiligung: Kann vereinbart werden, um die Prämie zu senken.

Vergleich

MerkmalHausratversicherungGebäudeversicherung
VersichertBewegliche GegenständeDas Gebäude selbst
Typische SchädenFeuer, Einbruch, WasserFeuer, Sturm, Leitungswasser
VersicherungssummeNeuwert des HausratsWiederaufbauwert des Gebäudes

Praxisbeispiel

Ein Wasserschaden zerstört elektronische Geräte in einer Wohnung. Der Gesamtwert der betroffenen Gegenstände beträgt 5.000 Euro. Die Hausratversicherung erstattet diesen Betrag, sofern keine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

Rechtsgrundlage

Die Hausratversicherung unterliegt den Bestimmungen des VVG, insbesondere §§ 74-80, die die allgemeinen Grundlagen der Sachversicherung regeln.

Häufige Irrtümer

  1. Alles ist versichert: Falsch, nicht alle Naturkatastrophen sind automatisch versichert, z.B. Überschwemmungen benötigen eine Elementarschadenversicherung.
  2. Keine Versicherung nötig: Falsch, selbst in Mietwohnungen ist der eigene Hausrat oft wertvoll und schützenswert.
  3. Neuwert gleich Zeitwert: Falsch, der Neuwert ist der Preis für die Neuanschaffung, nicht der aktuelle Gebrauchtwert.

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