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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Nutzungsausfallentschädigung erklärt: Erstattung bei unverschuldetem Unfall, wenn das Auto nicht nutzbar ist. Wichtig für Mobilität.

Einfach erklärt

Stell dir vor, dein Auto ist wie dein Lieblingsspielzeug, das dich überall hinbringt. Eines Tages geht es kaputt, weil jemand anderes einen Fehler gemacht hat. Jetzt kannst du es nicht mehr benutzen und musst vielleicht ein anderes Auto mieten oder den Bus nehmen. Die Nutzungsausfallentschädigung ist wie ein kleines Geschenk, das dir hilft, die zusätzlichen Kosten zu bezahlen, weil dein 'Spielzeug' nicht funktioniert. So kannst du trotzdem überall hinkommen, ohne dir Sorgen um das Geld zu machen.

Definition

Eine Nutzungsausfallentschädigung ist eine finanzielle Entschädigung, die einem Fahrzeughalter zusteht, wenn sein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht genutzt werden kann. Diese Entschädigung dient dazu, die Kosten zu decken, die durch den Verlust der Nutzungsmöglichkeit entstehen, wie Mietwagenkosten oder entgangene Mobilität.

Wie funktioniert es?

  • Der Anspruch entsteht, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt und nicht mehr fahrbereit ist.
  • Der Anspruchsteller muss nachweisen, dass das Fahrzeug regelmäßig benutzt wird.
  • Die Entschädigung wird pro Tag berechnet, an dem das Fahrzeug nicht nutzbar ist.
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und dem Nutzungsausfalltagessatz.

Wichtige Merkmale

  • Der Anspruch besteht nur bei einem unverschuldeten Unfall.
  • Die Entschädigungshöhe variiert je nach Fahrzeugmodell.
  • Keine Entschädigung, wenn ein eigenes Ersatzfahrzeug verfügbar ist.

Vergleich

BegriffNutzungsausfallentschädigungMietwagenkosten
VoraussetzungUnverschuldeter UnfallFahrzeug nicht nutzbar
KostenübernahmePauschal pro NutzungstagKonkrete Mietwagenkosten
Alternativ möglichJa, wenn kein MietwagenNein, parallel nicht

Praxisbeispiel

Ein Autohalter hat einen unverschuldeten Unfall und sein Fahrzeug ist 10 Tage in der Werkstatt. Der Nutzungsausfalltagessatz beträgt 50 Euro. Der Halter erhält somit eine Nutzungsausfallentschädigung von 500 Euro.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage der Nutzungsausfallentschädigung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 249 ff. BGB, die den Schadensersatz regeln.

Häufige Irrtümer

  • Mythos: Die Entschädigung deckt immer die vollen Mietwagenkosten. Fakt: Sie ist oft niedriger als die tatsächlichen Mietwagenkosten.
  • Mythos: Ein Anspruch besteht auch bei selbstverschuldeten Unfällen. Fakt: Nur bei unverschuldeten Unfällen besteht ein Anspruch.
  • Mythos: Ein Ersatzfahrzeug von Freunden schließt die Entschädigung aus. Fakt: Nur ein verfügbares eigenes Ersatzfahrzeug schließt den Anspruch aus.

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