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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Schadensmeldung?

Eine Schadensmeldung informiert die Versicherung über einen Schaden und ist der erste Schritt zur Schadenregulierung.

Einfach erklärt

Stell dir vor, dein Fahrrad ist wie ein wertvolles Buch, das du aus der Bibliothek geliehen hast. Eines Tages bemerkst du, dass es gestohlen wurde. Jetzt musst du der Bibliothek Bescheid geben, dass das Buch weg ist. Genau das ist eine Schadensmeldung: Du sagst deiner Versicherung, dass etwas mit deinem Besitz passiert ist, damit sie helfen kann. Es ist, als ob du einen Brief in den Briefkasten wirfst, um der Bibliothek mitzuteilen, dass du das Buch verloren hast. Du erklärst, was passiert ist und warum du es nicht mehr hast. Diese Information hilft der Bibliothek, zu entscheiden, was als Nächstes zu tun ist. Deshalb ist es wichtig, dass du alle Details angibst, damit die Versicherung dir bestmöglich helfen kann.

Definition

Eine Schadensmeldung ist die formale Mitteilung eines Versicherungsnehmers an seine Versicherungsgesellschaft über das Eintreten eines versicherten Ereignisses. Sie stellt den ersten Schritt im Prozess der Schadenregulierung dar, bei dem die Versicherung den Anspruch auf Entschädigung prüft.

Wie funktioniert es?

  1. Der Schaden tritt ein.
  2. Der Versicherungsnehmer informiert die Versicherung unverzüglich.
  3. Alle relevanten Informationen und Unterlagen (z.B. Fotos, Zeugenaussagen) werden eingereicht.
  4. Die Versicherung prüft den Anspruch.
  5. Bei Anerkennung des Anspruchs wird eine Entschädigung gezahlt.

Wichtige Merkmale

  • Zeitpunkt: Unverzügliche Meldung, oft innerhalb von 7 Tagen
  • Dokumentation: Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
  • Fristen: Einhaltung versicherungsvertraglicher Fristen

Vergleich

BegriffBeschreibung
SchadenanzeigeVorläufige Information über einen Schaden
SchadenformularFormular zur strukturierten Schadenmeldung
SchadensersatzZahlung zur Wiedergutmachung des Schadens

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer hat eine Hausratversicherung. Nach einem Einbruch meldet er den Schaden von 5.000 Euro innerhalb von 5 Tagen an seine Versicherung. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen zahlt die Versicherung den Betrag aus.

Rechtsgrundlage

Gemäß § 30 VVG sind Versicherungsnehmer verpflichtet, den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich anzuzeigen.

Häufige Irrtümer

  • „Ich kann mir Zeit lassen.“: Falsch, schnelle Meldung ist oft vertraglich gefordert.
  • „Kleine Schäden muss ich nicht melden.“: Auch kleine Schäden können sich summieren und sollten gemeldet werden.

Du hast einen Schaden und weißt nicht weiter?

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