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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung: Dein Eigenanteil im Schadensfall, bevor die Versicherung zahlt. Senkt oft die Versicherungsprämien.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du gehst ins Kino und kaufst ein Ticket. Deine Eltern haben gesagt, sie zahlen, aber ihr habt abgemacht, dass du die ersten paar Euro selbst zahlst. Das zeigt, dass dir der Film wichtig ist. Genauso funktioniert Selbstbeteiligung bei Versicherungen. Wenn dein Handy kaputtgeht, zahlt die Versicherung einen Teil der Reparatur, aber du zahlst auch einen kleinen Betrag selbst. Das zeigt, dass du sorgfältig mit deinem Handy umgehst. Dadurch kannst du oft weniger für die Versicherung zahlen, weil du bereit bist, diesen kleinen Betrag selbst zu übernehmen.

Definition

Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. Sie ist im Versicherungsvertrag festgelegt und kann entweder ein fester Betrag oder ein prozentualer Anteil des Schadens sein.

Wie funktioniert es?

  • Bei Vertragsabschluss wird die Höhe der Selbstbeteiligung vereinbart.
  • Im Schadensfall wird der Selbstbeteiligungsbetrag vom Gesamtschaden abgezogen.
  • Die Versicherung übernimmt die Kosten, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen.

Wichtige Merkmale

  • Kann fix oder prozentual sein.
  • Beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie.
  • Reduziert das Risiko von Kleinstschadenmeldungen.

Vergleich

BegriffBeschreibung
SelbstbeteiligungEigenanteil im Schadensfall, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.
FranchiseBetrag, der bei einem Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird.
RückkaufswertBetrag, den der Versicherungsnehmer bei Kündigung der Versicherung erhält.
DeckungssummeHöchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt.

Praxisbeispiel

Ein Versicherungsnehmer hat eine Kfz-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro. Bei einem Unfall entsteht ein Schaden von 1.000 Euro. Der Versicherungsnehmer zahlt die ersten 300 Euro selbst, die Versicherung übernimmt die restlichen 700 Euro.

Rechtsgrundlage

Die Regelungen zur Selbstbeteiligung finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere in den §§ 1 ff. VVG.

Häufige Irrtümer

  1. Mythos: Selbstbeteiligung spart immer Geld. – Die Ersparnis hängt von der Schadenshäufigkeit ab.
  2. Mythos: Jede Versicherung hat eine Selbstbeteiligung. – Nicht alle Policen beinhalten eine Selbstbeteiligung.
  3. Mythos: Die Höhe der Selbstbeteiligung kann jederzeit geändert werden. – Änderungen sind oft nur bei Vertragsverlängerung möglich.

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