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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Teilkasko?

Teilkasko ist eine Kfz-Versicherung, die Schäden wie Diebstahl und Glasbruch abdeckt, ohne eigenes Verschulden.

Einfach erklärt

Stell dir vor, dein Auto ist wie ein kleines Häuschen, das du schützen möchtest. Manchmal passieren Dinge, die du nicht kontrollieren kannst, wie ein Sturm, der ein Fenster zerbricht, oder jemand, der versucht einzubrechen und deine Sachen stiehlt. Die Teilkasko ist wie ein unsichtbarer Schutzschild für dein Auto, das bei solchen unerwarteten Schäden hilft. Sie kümmert sich um Dinge wie Glasbruch oder Diebstahl, sodass du nicht allein für die Reparaturen oder Verluste aufkommen musst. Das gibt dir ein beruhigendes Gefühl von Sicherheit.

Definition

Die Teilkaskoversicherung ist eine Kfz-Versicherung, die bestimmte Schäden am Fahrzeug abdeckt, die nicht durch einen Unfall mit Eigenverschulden verursacht wurden. Sie umfasst Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Brand und Sturmschäden.

Wie funktioniert es?

  • Bei einem Schaden durch eines der versicherten Ereignisse meldet der Versicherungsnehmer den Schaden bei der Versicherung.
  • Der Versicherer prüft den Schaden und erstattet, abhängig von den Versicherungsbedingungen, die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
  • Es können Selbstbeteiligungen anfallen, die der Versicherungsnehmer selbst tragen muss.

Wichtige Merkmale

  • Keine Deckung bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Deckt Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Brand und Sturmschäden ab
  • In der Regel mit Selbstbeteiligung

Vergleich

VersicherungstypAbgedeckte SchädenSelbstbeteiligung
TeilkaskoDiebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Brand, SturmJa
VollkaskoAlle Teilkaskoschäden, selbstverschuldete UnfälleJa

Praxisbeispiel

Ein Fahrzeug wird während eines Sturms von einem herabfallenden Ast beschädigt. Die Reparaturkosten betragen 2.000 Euro. Die Teilkasko übernimmt die Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Rechtsgrundlage

Relevante gesetzliche Grundlagen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere in § 1 VVG bezüglich der allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Häufige Irrtümer

  • Irrtum: Die Teilkasko deckt alle Schäden ab. Korrektur: Sie deckt nur bestimmte Schäden ab, keine selbstverschuldeten Unfälle.
  • Irrtum: Teilkasko ist immer teurer als Haftpflicht. Korrektur: Teilkasko kann günstiger sein, je nach Fahrzeug und Tarif.
  • Irrtum: Teilkasko deckt auch Vandalismus. Korrektur: Vandalismus ist nicht standardmäßig abgedeckt und erfordert oft eine Vollkasko.

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