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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Werkstattbindung?

Werkstattbindung bedeutet, dass du dein Auto bei einem Schaden in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen musst. Erfahre mehr über Vor- und Nachteile.

Einfach erklärt

Stell dir vor, dein Auto ist wie ein Haustier, das manchmal zum Tierarzt muss. Eine Werkstattbindung ist wie eine Vereinbarung mit einem bestimmten Tierarzt, den du immer besuchen musst, wenn dein Haustier krank wird. Du kannst nicht einfach zu jedem Tierarzt gehen, sondern nur zu dem, den du dir vorher ausgesucht hast. Warum ist das wichtig für dich? Weil dieser spezielle Tierarzt meistens günstiger ist und du dadurch an den Behandlungskosten sparst. So ähnlich funktioniert es auch mit deinem Auto: Du gehst in die Partnerwerkstatt deiner Versicherung und sparst Geld bei der Reparatur.

Definition

Werkstattbindung bezeichnet eine vertragliche Verpflichtung, bei der der Versicherungsnehmer eines Kfz-Versicherungstarifs verpflichtet ist, im Schadensfall eine vom Versicherer vorgeschlagene Partnerwerkstatt zu nutzen. Diese Bindung dient oft der Kostenreduzierung für die Versicherungsgesellschaft durch ausgehandelte Konditionen mit bestimmten Werkstätten.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer schließt einen Kfz-Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung ab.
  • Im Schadensfall meldet der Versicherungsnehmer den Schaden der Versicherung.
  • Die Versicherung empfiehlt eine Partnerwerkstatt für die Reparatur.
  • Die Reparatur wird zu vergünstigten Konditionen durchgeführt, was oft auch zu einem günstigeren Versicherungsbeitrag führt.

Wichtige Merkmale

  • Reduzierte Versicherungsprämien
  • Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Werkstätten
  • Mögliche Einschränkung der Wahlfreiheit bei der Werkstattwahl

Vergleich

MerkmalWerkstattbindungFreie Werkstattwahl
VersicherungsprämieOft günstigerNormalpreis
Wahl der WerkstattEingeschränktFrei
ReparaturqualitätStandardisiertVariabel

Praxisbeispiel

Ein Autofahrer mit Werkstattbindung hat einen Unfall, der einen Schaden von 3.000 Euro verursacht. Durch die Nutzung der Partnerwerkstatt reduziert sich der Schaden für die Versicherung auf 2.500 Euro, und der Versicherungsnehmer spart bei der jährlichen Prämie 100 Euro.

Rechtsgrundlage

Die Werkstattbindung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht explizit geregelt, sondern wird durch die Vertragsfreiheit im Rahmen des § 1 VVG ermöglicht.

Häufige Irrtümer

  • Man kann keine andere Werkstatt nutzen: Es ist möglich, aber dann trägt man die Mehrkosten.
  • Qualität der Reparatur ist schlechter: Partnerwerkstätten sind oft zertifiziert und erfüllen hohe Standards.

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