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Versicherungs-Glossar

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt dein Haus vor Schäden durch Feuer, Sturm und Wasser. Erfahre, wie sie funktioniert und warum sie wichtig ist.

Einfach erklärt

Stell dir dein Haus als eine große Schatztruhe vor. Diese Truhe schützt nicht nur deine Wertsachen, sondern auch sich selbst vor Gefahren wie Feuer, Sturm oder Wasser. Eine Wohngebäudeversicherung ist wie ein unsichtbarer Schutzschild um diese Truhe. Wenn ein Sturm dein Dach beschädigt, sorgt dieser Schutzschild dafür, dass es repariert wird, damit kein Regen in deine Schatztruhe eindringt. So hilft die Versicherung, große finanzielle Verluste zu vermeiden und dein Zuhause sicher zu halten.

Definition

Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die das Gebäude selbst gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und weitere Gefahren absichert. Sie deckt nicht nur das eigentliche Wohngebäude ab, sondern auch fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Garagen oder Nebengebäude.

Wie funktioniert es?

  • Der Versicherungsnehmer schließt eine Police ab, die die versicherten Gefahren festlegt.
  • Im Schadensfall meldet der Versicherungsnehmer den Schaden der Versicherung.
  • Ein Gutachter bewertet den Schaden und die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Wichtige Merkmale

  • Deckungssumme: Betrag, den die Versicherung maximal zahlt.
  • Versicherte Gefahren: Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, etc.
  • Selbstbeteiligung: Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss.

Vergleich

VersicherungstypAbgedeckte Schäden
WohngebäudeversicherungSchäden am Gebäude selbst.
HausratversicherungSchäden an persönlichen Gegenständen im Haus.
ElementarversicherungSchäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben.

Praxisbeispiel

Ein Sturm beschädigt das Dach eines Hauses erheblich. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf 15.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt diesen Betrag abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Rechtsgrundlage

Die Wohngebäudeversicherung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, insbesondere in den Paragraphen § 1 VVG ff., die die allgemeinen Bestimmungen für Versicherungsverträge festlegen.

Häufige Irrtümer

  • Mythos: Die Wohngebäudeversicherung deckt auch den Hausrat ab. Korrektur: Der Hausrat erfordert eine separate Hausratversicherung.
  • Mythos: Schäden durch Überschwemmungen sind automatisch abgedeckt. Korrektur: Überschwemmungen sind nur mit einer zusätzlichen Elementarversicherung abgedeckt.

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